Medizinstrafrecht

Ich lade Sie zum persönlichen Erstgespräch ein.
Dr. Daniel Koch | Tel. 0211 9559 5050 | koch@kanzlei-luegallee.de
Sollten Sie sich mit einem medizinstrafrechtlichen Thema konfrontiert sehen, begleite ich Sie von der ersten Beratung bis zur Verteidigung. Zentrales Ziel ist dabei die Wahrung der Approbation und des Rufs Ihrer Praxis.
Medizinstrafrecht.
Die Ausübung des ärztlichen Berufs wird durch zahlreiche rechtliche Vorgaben bestimmt, die von verschiedenen Institutionen überwacht werden. Wenn sie sich mit einem strafrechtlichen Thema konfrontiert sehen, geht es für Ärztinnen und Ärzte häufig um nicht weniger als die berufliche Existenz. Denn strafrechtliche Verfahren können schnell zum Entzug/Widerruf der Approbation und zum Verlust der Zulassung führen. Als Fachanwalt für Medizinrecht unterstütze ich Sie dabei, diese Herausforderungen zu meistern und Ihre berufliche Zukunft zu sichern.

Hinweis | Wenn Sie Post von der Staatsanwaltschaft oder Polizei erhalten haben oder bei Ihnen bereits eine Durchsuchung stattgefunden hat, ist ein überlegtes Handeln entscheidend. Bewahren Sie in diesem Fall Ruhe und machen Sie keine Angaben (schriftlich oder mündlich), ohne mich zuvor konsultiert zu haben.

Für ein vertrauliches Erstgespräch können Sie mich jederzeit anrufen (Telefon 0211 9559 5050); wir klären die nächsten Schritte dann gemeinsam, um Schaden abzuwenden oder zu minimieren.

 

Im Bereich des Medizinstrafrechts steht für niedergelassene Ärzt:innen viel auf dem Spiel. Strafrechtliche Verfahren können schnell zum Entzug/Widerruf der Approbation und zum Verlust der Zulassung führen. Ohne Approbation dürfen Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben, was Ihre berufliche Existenz bedroht. Daher ist es essenziell im Ernstfall rechtzeitig rechtlichen Beistand zu suchen und nicht zu warten, bis es zu spät ist.

 

Wann wird das Thema Medizinstrafrecht relevant?

Das Medizinstrafrecht wird in unterschiedlichen Situationen relevant. Einige der häufigsten Fälle umfassen:

  • Abrechnungsbetrug: Unkorrekte Abrechnungen gegenüber KV, Krankenversicherungen oder Patienten.
  • Zuweisung gegen Entgelt: Illegale finanzielle Anreize für die Zuweisung von Patienten.
  • Titelmissbrauch: Falsche Angaben zu akademischen oder beruflichen Titeln.
  • Substanzmittelmissbrauch: Missbrauch von Betäubungsmitteln oder Alkohol, insbesondere im Zusammenhang mit der Berufsausübung.
  • Körperverletzung und Behandlungsfehler: Fahrlässige oder vorsätzliche Schädigung von Patient:innen.

Dabei überlagert das Medizistrafrecht viele Aspekte der ärztlichen Tätigkeit. Es umfasst nicht nur den strafrechtlichen Teil, sondern auch das Berufsrecht, das durch die Kammern überwacht wird, sowie die Approbationsbehörden. Darüber hinaus spielen die Kassenärztlichen Vereinigungen eine wichtige Rolle.

Die Komplexität des Medizinstrafrechts erfordert daher ein tiefes Verständnis der beteiligten Institutionen und ihrer Funktionsweise. Denn strafrechtliche Verfahren legen oft den Grundstein für berufsrechtliche Konsequenzen: So kann auf strafrechtlichen Sanktionen, die häufig in Form von Geldstrafen verhängt werden, auch berufsrechtliche Sanktionen wie der Entzug/Widerruf der Approbation folgen.

 

Das wichtigste Ziel: Bewahrung von Approbation & gutem Ruf

Der berufsrechtliche Überhang ist oft sogar relevanter als die eigentliche strafrechtliche Sanktion, da der Verlust der Approbation die berufliche Existenz eines Arztes dauerhaft gefährden kann. Generalistischen Strafverteidigern fehlt dieses Hintergrundwissen oft; es ist aber essenziell, um zielführend beraten und vertreten zu können, um den beruflichen Fortbestand zu sichern.

Darüber hinaus gilt es, den eigenen Ruf zu schützen: Ein strafrechtliches Verfahren wird vor Gericht immer öffentlich geführt; wenn irgendwie möglich gilt es daher, das Verfahren zur Einstellung zu bringen oder sich im Vorfeld zu vergleichen. Chancen und Risiken sollten dabei mit Blick auf die Gesamtsituation abgewogen werden. 

 

Lassen Sie uns ins Gespräch kommen

Eine fundierte rechtliche Beratung im Bereich des Medizinstrafrechts ist für Ärztinnen und Ärzte von entscheidender Bedeutung. Sie schützt vor strafrechtlichen und berufsrechtlichen Konsequenzen und sichert den Fortbestand der beruflichen Tätigkeit. Kontaktieren Sie mich gerne für eine unverbindliches Erstgespräch.

Als Arzt oder Ärztin sollten Sie sich stets auf Ihre medizinische Tätigkeit konzentrieren können – als Fachanwalt für Medizinrecht ist genau das mein Anspruch.

Dr. rer. med. Daniel Koch, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Tel. 0211 9559 5050
koch@kanzlei-luegallee.de
Zum Erstgespräch
crossmenu