Medienrecht 
& Werberecht

Ich lade Sie zum persönlichen Erstgespräch ein.
Dr. Daniel Koch | Tel. 0211 9559 5050 | koch@kanzlei-luegallee.de
Flyer, Website, Social-Media – auch Ärzt:innen nutzen natürlich öffentliche und werbliche Kommunikation. Ich unterstützte Sie dabei, diese rechtssicher zu gestalten.
Medienrecht.
Eine ansprechende und professionelle Außenkommunikation gehört heute zum Alltag jeder Praxis. Ob über die eigene Website, Social-Media oder andere Werbemaßnahmen – viele Ärzt:innen wünschen sich Sichtbarkeit. Hier lauern jedoch rechtliche Fallstricke, die es zu vermeiden gilt. Als Fachanwalt für Medizinrecht berate und vertrete ich Sie, damit Sie die positiven Effekte Ihrer Werbung ausschöpfen können, ohne in rechtliche Fallen zu tappen.

Warum Medienrecht für niedergelassene Ärzt:innen?

Ärzt:innen dürfen werben, müssen dabei aber spezifische rechtliche Vorgaben beachten, um nicht gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) oder die Berufsordnungen zu verstoßen. Dies betrifft sowohl die Gestaltung von Websites als auch andere Werbemaßnahmen wie Broschüren, Social-Media und Vorträge.

Daher sollten Ärzt:innen – aber auch alle anderen Angehörigen von Heilberufen wie Zahnärzt:innen, Apotheker:innen, Psycholog:innen und Heilpraktiker:innen – besondere Sorgfalt und Vorsicht bei der Gestaltung und Umsetzung ihrer Kommunikation nach außen walten lassen. 

 

Die häufigsten rechtlichen Fallstricke

Es gibt einige Fallstricke, die Ärzt:innen im Medienrecht immer wieder begegnen. Diese lassen sich durch eine sorgfältige Prüfung, eine fachliche Beratung und die Sensibilisierung von externen Partnern wie Agenturen und Texter:innen ausräumen. 

Heilversprechen

Ärzt:innen dürfen keine Garantie für Heilung oder Behandlungserfolge abgeben. Aussagen wie „wenn Sie zu uns kommen, geht es Ihnen danach garantiert besser“ (überspitzt formuliert) sind unzulässig und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Art von Werbung wird als irreführend betrachtet und kann leicht zu Abmahnungen führen.

Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Werbeaussagen rechtssicher zu formulieren. Durch eine sorgfältige Überprüfung und Anpassung Ihrer Texte stellen wir sicher, dass Ihre Außenkommunikation informativ und ansprechend bleibt, ohne die Grenzen des Erlaubten zu überschreiten. So können Sie Ihre Patient:innen über Ihre Leistungen informieren, ohne rechtliche Risiken einzugehen.

Falsche Angaben zu Qualifikationen

Weiterhin ist die korrekte Angabe von Qualifikationen und Weiterbildungsbezeichnungen wichtig. Niedergelassene Ärzte:innen dürfen nur ihre tatsächlichen Qualifikationen angeben. Ein Allgemeinmediziner darf sich nicht als Orthopäde oder Proktologe ausgeben, wenn er diese Spezialisierungen nicht offiziell erworben hat.

Falsche Angaben können als Irreführung gewertet werden – und im Extremfall sogar berufsrechtliche Konsequenzen haben. Abmahnungsfähige Fehler in diesem Bereich treten häufig auf, wenn Agenturen für Sie texten. Glücklicherweise lassen diese Fehler sich jedoch schnell beheben.   

SEO-optimierte Texte

Viele Ärzt:innen und Praxen beauftragen Agenturen mit der Gestaltung ihrer Website. Diese Agenturen erstellen oft SEO-optimierte Texte, die gut lesbar sind und in Suchmaschinen gut ranken. Allerdings überschreiten solche Texte manchmal die rechtlichen Grenzen, indem sie beispielsweise Heilversprechen enthalten, irreführende Informationen bieten oder Qualifikationen falsch darstellen (siehe oben). Wie leicht das passieren kann, verdeutlicht das folgende Beispiel:  

Eine Ärztin, die mit „Kardiologie Düsseldorf“ wirbt, jedoch keine Kardiologin ist, könnte abgemahnt werden.

Eine sorgfältige Überprüfung aller Inhalte ist daher empfehlenswert, um unnötigen Ärger zu vermeiden. Ich überprüfe Ihre Website-Inhalte sorgfältig und helfe Ihnen dabei, diese rechtssicher zu gestalten. Dabei achten wir darauf, dass Ihre Texte weiterhin suchmaschinenoptimiert bleiben, aber keine rechtlichen Fallstricke enthalten. 

Darstellung von Vorher-Nachher-Vergleichen

Besonders in der Schönheitschirurgie verbreitet, aber manchmal rechtlich problematisch: Vorher-Nachher-Vergleiche durch Bilder. Sie können Datenschutzfragen aufwerfen und unrealistische Erwartungen bei den Patient:innen wecken. Möchten niedergelassene Ärzte daher mit solchen Formaten werben, sollten die Rahmenbedingungen, unter denen dies rechtssicher möglich ist, zuvor unbedingt geklärt werden. 

Unlautere Werbung

Werbung für alternative Behandlungsmethoden kann ebenfalls rechtliche Probleme mit sich bringen, insbesondere wenn diese Methoden in der Fachwelt nicht oder noch nicht anerkannt sind. Solche Methoden gilt es entsprechend zu kennzeichnen. Fehlt diese klare Kennzeichnung kann diese Werbung als irreführend angesehen werden und zu rechtlichen Problemen führen.

Hier führt kein Weg an einer individuellen Beratung vorbei: Zusammen schauen wir uns sowohl die Methode, die Sie bewerben möchten, als auch die Belege zur Wirksamkeit an. Mit konkreten Hinweisen zu Formulierungen und Kennzeichnungen können Sie die Methoden, die Sie nutzen möchten, rechtssicher bewerben und auf Ihrer Website oder in Broschüren darstellen.

 

Wie ich Ihnen im Bereich des Medienrechts helfen kann

Als Fachanwalt für Medizinrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Außenkommunikation rechtssicher zu gestalten. Meine Leistungen umfassen:

  • Prüfung und Überarbeitung von Website-Texten
    Detaillierte Überprüfung Ihrer Website-Inhalte auf rechtliche Fallstricke. Vorschläge zur rechtssicheren Formulierung Ihrer Texte.
  • Beratung bei Werbemaßnahmen
    Unterstützung bei der Erstellung von Broschüren, Flyern und anderen Werbematerialien. Beratung zu Social-Media-Aktivitäten und rechtlichen Grenzen.
  • Vorträge und öffentliche Auftritte
    Unterstützung bei der rechtssicheren Gestaltung von Vorträgen und Präsentationen. Beratung bei Kooperationen mit der Pharmaindustrie oder anderen Partnern.
  • Medical Influencer und Social-Media
    Spezielle Beratung für Ärzte, die als Influencer tätig sind oder Online-Plattformen nutzen. Hilfe bei der rechtssicheren Gestaltung von Posts und Videos.

 

Das Medienrecht im medizinischen Bereich ist komplex und vielfältig. Eine rechtssichere Öffentlichkeitsarbeit schützt nicht nur vor Abmahnungen und rechtlichen Konsequenzen, sondern trägt auch zum guten Ruf Ihrer Praxis bei. Ich biete Ihnen:

  • Erfahrung und Expertise
    Als Fachanwalt für Medizinrecht kenne ich die spezifischen Anforderungen und Fallstricke in der medizinischen Werbung.
  • Umfassende Beratung
    Ich begleite Sie bei allen Aspekten Ihrer Öffentlichkeitsarbeit und biete maßgeschneiderte Lösungen.
  • Prävention vor Abmahnungen
    Durch rechtssichere Gestaltung Ihrer Werbemaßnahmen vermeiden Sie unnötigen Ärger und rechtliche Konflikte.

Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Erstgespräch. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass Ihre öffentliche Kommunikation rechtlich einwandfrei und erfolgreich ist.

Dr. rer. med. Daniel Koch, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Tel. 0211 9559 5050
koch@kanzlei-luegallee.de
Zum Erstgespräch
crossmenu