Eine wirksame Einwilligung erfordert eine umfassende, individuell angepasste Aufklärung. Dies ist essenziell, um Patienten in die Lage zu versetzen, selbstbestimmt über ihre Behandlung zu entscheiden. Die Aufklärungsrüge bleibt ein häufiger Streitpunkt in Haftungsprozessen, und die jüngste Rechtsprechung zur hypothetischen Einwilligung macht es Ärzten schwerer, diesen Einwand erfolgreich geltend zu machen.

Besonders wichtig ist der Zeitpunkt der Aufklärung: Sie muss rechtzeitig erfolgen, damit Patienten ausreichend Zeit für ihre Entscheidung haben. Der Verzicht auf eine fundierte Aufklärung ist keine Option, und auf die hypothetische Einwilligung allein zu setzen, birgt zunehmend rechtliche Risiken.

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Durchsuchungen in Kliniken sind einschüchternd und können schwerwiegende Folgen haben. Ruhe bewahren und schweigen sind dabei essenziell. Ein professionelles Durchsuchungsmanagement mit klaren Prozessen und rechtlichem Beistand schützt vor unnötigen Risiken.

Ein strukturierter Plan, feste Ansprechpartner und die konsequente Einhaltung von Schweigepflichten schaffen die Grundlage, um auf Augenhöhe mit Ermittlungsbehörden zu agieren. So lassen sich Reputationsverluste und wirtschaftliche Schäden minimieren oder sogar vermeiden.

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Der Einsatz von KI-Systemen im Gesundheitswesen verspricht eine gesteigerte Effizienz und Genauigkeit in Diagnostik und Therapie. Doch die Autonomie solcher Systeme wirft rechtliche Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der Haftung bei Fehlern.

Ärztinnen und Ärzte können kaum für die vollständige Kontrolle eines autonomen Systems garantieren. Wichtig ist deshalb die umfassende Aufklärung der Patientinnen und Patienten über Chancen und Risiken des KI-Einsatzes. Nur so können fundierte Einwilligungen erfolgen und das notwendige Vertrauen aufgebaut werden.

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Mit der fortschreitenden Digitalisierung wächst das Potenzial, Behandlungsqualität und Ressourcennutzung zu verbessern. Doch wie kann das Gesundheitssystem mit diesen Fortschritten Schritt halten, wenn der Leistungskatalog der GKV oft hinter den medizinischen Möglichkeiten zurückbleibt?

Ein Beispiel zeigt die Spannung zwischen Wirtschaftlichkeitsgebot und Facharztstandard: Während die Herzkatheteruntersuchung als Goldstandard gilt, wird die alternative Herz-CT, trotz ihrer Effizienz, von der GKV nicht abgedeckt. Diese Lücke verdeutlicht das Spannungsfeld zwischen finanziellem Realisierbaren und medizinisch Machbarem.

Die Herausforderung besteht darin, sowohl wirtschaftliche Vorgaben einzuhalten als auch den medizinischen Standard nicht zu gefährden – eine Balance, die durch die Digitalisierung weiter auf die Probe gestellt wird.

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Wahlleistungsvereinbarungen sorgen immer wieder für Streitigkeiten – oft, weil diese schlicht nicht eingehalten werden. Dabei haben Patienten einen klaren Anspruch auf die vereinbarte Leistung. Werden Vereinbarungen ignoriert, riskieren Krankenhäuser nicht nur den Gebührenanspruch, sondern auch Haftungsprobleme und potenziell strafrechtliche Konsequenzen.

Ein häufiger Fehler: Die persönliche Leistungserbringung durch den Wahlarzt wird umgangen. Hier ist Vorsicht geboten. Individuelle Absprachen sind zu respektieren, sonst droht eine Haftung aufgrund unwirksamer Einwilligung.

Die Lösung? Klare, umsetzbare Vereinbarungen und ein striktes Festhalten an diesen. Wo das nicht möglich ist, braucht es eine einvernehmliche Klärung mit dem Patienten – im Zweifel auch durch Terminverschiebung.

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