Hinweis | Wenn Sie Post von der Staatsanwaltschaft oder Polizei erhalten haben oder bei Ihnen bereits eine Durchsuchung stattgefunden hat, ist ein überlegtes Handeln entscheidend. Bewahren Sie in diesem Fall Ruhe und machen Sie keine Angaben (schriftlich oder mündlich), ohne mich zuvor konsultiert zu haben.
Für ein vertrauliches Erstgespräch können Sie mich jederzeit anrufen (Telefon 0211 9559 5050); wir klären die nächsten Schritte dann gemeinsam, um Schaden abzuwenden oder zu minimieren.
Im Bereich des Medizinstrafrechts steht für niedergelassene Ärzt:innen viel auf dem Spiel. Strafrechtliche Verfahren können schnell zum Entzug/Widerruf der Approbation und zum Verlust der Zulassung führen. Ohne Approbation dürfen Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben, was Ihre berufliche Existenz bedroht. Daher ist es essenziell im Ernstfall rechtzeitig rechtlichen Beistand zu suchen und nicht zu warten, bis es zu spät ist.
Das Medizinstrafrecht wird in unterschiedlichen Situationen relevant. Einige der häufigsten Fälle umfassen:
Dabei überlagert das Medizistrafrecht viele Aspekte der ärztlichen Tätigkeit. Es umfasst nicht nur den strafrechtlichen Teil, sondern auch das Berufsrecht, das durch die Kammern überwacht wird, sowie die Approbationsbehörden. Darüber hinaus spielen die Kassenärztlichen Vereinigungen eine wichtige Rolle.
Die Komplexität des Medizinstrafrechts erfordert daher ein tiefes Verständnis der beteiligten Institutionen und ihrer Funktionsweise. Denn strafrechtliche Verfahren legen oft den Grundstein für berufsrechtliche Konsequenzen: So kann auf strafrechtlichen Sanktionen, die häufig in Form von Geldstrafen verhängt werden, auch berufsrechtliche Sanktionen wie der Entzug/Widerruf der Approbation folgen.
Der berufsrechtliche Überhang ist oft sogar relevanter als die eigentliche strafrechtliche Sanktion, da der Verlust der Approbation die berufliche Existenz eines Arztes dauerhaft gefährden kann. Generalistischen Strafverteidigern fehlt dieses Hintergrundwissen oft; es ist aber essenziell, um zielführend beraten und vertreten zu können, um den beruflichen Fortbestand zu sichern.
Darüber hinaus gilt es, den eigenen Ruf zu schützen: Ein strafrechtliches Verfahren wird vor Gericht immer öffentlich geführt; wenn irgendwie möglich gilt es daher, das Verfahren zur Einstellung zu bringen oder sich im Vorfeld zu vergleichen. Chancen und Risiken sollten dabei mit Blick auf die Gesamtsituation abgewogen werden.
Eine fundierte rechtliche Beratung im Bereich des Medizinstrafrechts ist für Ärztinnen und Ärzte von entscheidender Bedeutung. Sie schützt vor strafrechtlichen und berufsrechtlichen Konsequenzen und sichert den Fortbestand der beruflichen Tätigkeit. Kontaktieren Sie mich gerne für eine unverbindliches Erstgespräch.
Als Arzt oder Ärztin sollten Sie sich stets auf Ihre medizinische Tätigkeit konzentrieren können – als Fachanwalt für Medizinrecht ist genau das mein Anspruch.