Praxisgründung, Praxisnachfolge & Praxisübernahme

Ich lade Sie zum persönlichen Erstgespräch ein.
Dr. Daniel Koch | Tel. 0211 9559 5050 | koch@kanzlei-luegallee.de
Sie möchten eine Praxis gründen oder eine bestehende Praxis von einer Kollegin oder einem Kollegen übernehmen? Ich begleite Sie von der Anbahnung bis zur Vertragsgestaltung.

Praxisgründung.

Die eigene Praxis ist für viele Ärzt:innen und Zahnärzt:innen ein wichtiger Schritt im beruflichen Werdegang, auf den sie zurecht stolz sein können. Ich begleite Sie auf dem Weg dorthin: Von der Anbahnung erster Gespräche bis zur rechtssicheren Ausgestaltung von Verträgen. Damit Sie sich ganz auf den medizinischen Part konzentrieren können.

Die Gründung oder Übernahme einer Praxis ist ein entscheidender Schritt im Berufsleben vieler Ärztinnen und Ärzte. Dabei gilt es, rechtliche und organisatorische Herausforderungen zu meistern. Diese betreffen vor allen Dingen die Ausgestaltung von Verträgen, z.B. von Kauf-, Partner- und Gesellschafterverträgen.

Die Vertragsgestaltung bildet das juristische Fundament Ihrer Praxis. Geregelt werden unter anderem:

  • Die Wahl der richtigen Organisationsform zwischen einer Praxisgemeinschaft oder einer Berufsausübungsgemeinschaft (früher Gemeinschaftspraxis)
  • Wie sind Regressfälle geregelt, die auf Abrechnungen vor der Übernahme zurückgehen?
  • Was passiert bei einer Praxisauflösung?
  • Wie gehen wir damit um, wenn wir uns in der Berufsausübungsgemeinschaft mal nicht einig sind, z.B. über die Anschaffung eines Gerätes?

Diese und viele weitere Fragen, sollten frühzeitig bedacht und in einem Vertrag geregelt werden, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Als erfahrener Fachanwalt für Medizinrecht biete ich Ihnen umfassende Unterstützung, um diesen Prozess reibungslos, rechtssicher und stressfrei zu gestalten. Egal ob Gründung, Übernahme, Erweiterung oder Auflösung einer Arztpraxis – ich begleite Sie, damit Sie sich ganz auf Ihre Arbeit und Ihre Patient:innen konzentrieren können.

  • Moderation: Häufig fungiere ich als Moderator zwischen den Parteien, übersetze rechtliche Sachverhalte und unterstütze dabei, passende Lösungen zu finden, die Ihre Interessen bestmöglich vertreten.
  • Begleitung: Juristische Themen sind für Ärzt:innen meist kein Alltagsgeschäft. Auf Wunsch nehme ich Sie fachlich „an die Hand“, damit Sie selbst Entscheidungen informiert und sicher treffen können.

 

Praxisübernahme & Übernahmevertrag

Die Wunsch-Praxis ist bereits gefunden, ein Kollege oder eine Kollegin ist bereit, seine oder ihre Praxis abzugeben – die groben Übernahmebedingungen wurden vielleicht schon besprochen. In diesem Fall unterstützte ich Sie mit der Erstellung eines Übernahmevertrags, der alle besprochenen Bedingungen rechtssicher festhält und Ihnen und Ihrem Gegenüber langfristig Sicherheit gibt. Ich identifiziere mit Ihnen „blinde Flecken“ und schlage Lösungen vor.

Sollte die wirtschaftliche Bewertung der Praxis eine Rolle spielen, kommuniziere ich mit Ihrem Steuerberater und prüfe gemeinsam mit ihm die finanziellen Unterlagen der Praxis. Dabei berücksichtigen wir wesentliche Faktoren wie:

  • Einnahmen und Ausgaben: Eine detaillierte Analyse der Einnahmen und Ausgaben der Praxis, um ein realistisches Bild der finanziellen Situation zu erhalten.
  • Verbindlichkeiten und Verpflichtungen: Prüfung bestehender Verträge, laufender Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, die mit der Übernahme der Praxis einhergehen.

Zusätzlich kümmere ich mich um die rechtliche Absicherung in Bezug auf:

  • Mietverträge: Überprüfung und Anpassung bestehender Mietverträge für die Praxisräume, um sicherzustellen, dass diese weiterhin gültig sind und Ihren Interessen entsprechen.
  • Arbeitsverträge: Übernahme und Anpassung der Arbeitsverträge des Praxisteams, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und die Kontinuität der Praxisabläufe zu sichern.
  • Zulassung und Genehmigungen: Unterstützung beispielsweise im Rahmen des Nachbesetzungsverfahrens vor der zuständigen Zulassungsausschuss, um sicherzustellen, dass Sie nahtlos in Ihre neue Rolle starten können.

 

Praxisgemeinschaften & Berufsausübungsgemeinschaften

Bei der Übernahme oder Gründung einer Praxisgemeinschaft oder Berufsausübungsgemeinschaft kommen zusätzliche Herausforderungen hinzu. Eine Praxisgemeinschaft ist vergleichbar mit einer Wohngemeinschaft, in der die Ärzte die Kosten teilen, aber nicht gemeinsam wirtschaften. Eine Berufsausübungsgemeinschaft hingegen bedeutet, dass die Ärzte nicht nur die Kosten, sondern auch die Einnahmen gemeinsam verwalten und entsprechend aufteilen müssen. Die Praxis bildet also wirtschaftlich und rechtlich eine Einheit. Hier sind detaillierte Regelungen notwendig, um die monatlichen Entnahmerechte und beruflichen Aufwendungen klar zu definieren.

Insbesondere in Partnerschaftskonstellationen sollte zudem bedacht werden, was im Fall einer Uneinigkeit oder Trennung passiert. Es ist wichtig, bereits im Vorfeld Regelungen zu treffen, die diesen Fall abdecken:

  • Ausstiegsklauseln: Vereinbarungen darüber, wie ein Partner aus der Gemeinschaft ausscheiden kann, welche Fristen und Bedingungen dafür gelten und wie sein Anteil bewertet wird.
  • Nachfolgeregelungen: Klärung, ob und wie ein Nachfolger gefunden und integriert werden kann. Dies umfasst auch die Zustimmung der verbleibenden Partner und die Anpassung der bestehenden Verträge.
  • Konfliktlösungsmechanismen: Festlegung von Mechanismen zur Konfliktlösung, wie Mediation oder Schiedsverfahren, um Streitigkeiten möglichst außergerichtlich zu klären.
  • Verteilung gemeinschaftlich angeschaffter Werte: Regelung, wie gemeinschaftlich angeschaffte Werte wie medizinische Geräte, Praxisausstattung und Inventar im Falle einer Trennung verteilt werden.

 

Praxisauflösung

Neben der Praxisgründung und -übernahme unterstütze ich auch bei der Praxisauflösung. Dies kann notwendig sein, wenn ein Partner die Gemeinschaft verlassen möchte oder muss. Eine klare vertragliche Regelung aller relevanten Punkte ist hierbei entscheidend, um spätere Konflikte zu vermeiden. Weitere Informationen in Zusammenhang mit Praxisauflösungen finden Sie hier.

 

Vermeidung typischer Fehler bei der Praxisgründung & Praxisübernahme

Einige der häufigsten Fehler bei der Praxisgründung oder -übernahme können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Dazu gehören:

Fehlende oder unklare Regelungen zur Berufsunfähigkeit. Es ist wichtig, klare vertragliche Regelungen zu treffen, die den Fall der Berufsunfähigkeit eines Praxispartners abdecken. Dies betrifft sowohl die Definition der Berufsunfähigkeit als auch die Festlegung der Maßnahmen, die in einem solchen Fall ergriffen werden müssen.

Unzureichende Regelungen zur Verteilung gemeinschaftlich angeschaffter Güter. Gemeinschaftlich angeschaffte Güter wie medizinische Geräte und Praxismobiliar müssen bei einer Praxisübernahme oder -auflösung klar verteilt werden. Ich helfe Ihnen, diese Regelungen rechtssicher zu gestalten, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Fehlende Rechnungs- und Haftungsabgrenzungen. Bei der Übernahme einer Praxis ist es wichtig, Haftungsfragen klar zu regeln. Dies betrifft insbesondere die Abgrenzung der Haftung für Quartalsabrechnungen, die vor der Übernahme erstellt wurden.

 

Die Gründung oder Übernahme einer Arztpraxis ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung und umfassende rechtliche Beratung erfordert. Mit meiner Expertise im Medizinrecht begleite ich Sie durch alle Schritte, um sicherzustellen, dass Sie sich voll und ganz auf Ihre medizinische Tätigkeit konzentrieren können. Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung und lassen Sie uns gemeinsam den Grundstein für Ihre erfolgreiche Praxis legen!

Praxisgründung Praxisnachfolge üraxisübernahme
Dr. rer. med. Daniel Koch, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
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